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Datenschutzinformation für Bewerber

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Laut dieser ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Sie als Bewerber über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren und Auskunft über den Verarbeitungsrahmen zu geben. Diese Transparenzpflichten möchten wir mit diesem Informationsblatt erfüllen und Ihnen die entsprechenden Informationen geben. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne auch direkt an den Datenschutzbeauftragten der Leo Service GmbH wenden:

 

Datenverarbeiter

 

Verantwortliche Stelle

Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Vertr. d. d. Geschäftsführer Dipl.-Kaufmann Jürgen Winter und Volker Röder

Leo Service GmbH 

Gustav-Adolf-Str. 6 

97422 Schweinfurt 

Telefon: 09721 720-3030 

Telefax: 09721 720-3040

E-Mail: leoservice(at)leopoldina.de

Internet: http://www.leo-service.com

 

Datenschutzbeauftragter

Tel.: +49 (0)9721 720 3003

E-Mail: datenschutzbeauftragter(at)leopoldina.de

 

Welche Daten werden verarbeitet?

Wir verarbeiten Daten, die direkt mit Ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehen, z.B.:

  • Personenstammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Daten zur Schulausbildung und Studium
  • Daten zur beruflichen Qualifikation oder Weiterbildung
  • Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln

Woher stammen diese Daten?

Die Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens direkt bei Ihnen erhoben.

  

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt so lange, wie dies über die Entscheidung Ihrer Bewerbung erforderlich ist. Sollte kein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns zustande kommen, können wir darüber hinaus Daten weiterspeichern, wenn dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche notwendig ist. Grundsätzlich werden Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Mitteilung der Absage an Sie gelöscht, soweit nicht eine längere Speicherzeit aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist.

 

Für welche Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

Die Datenverarbeitung bezieht sich auf Ihre personenbezogenen Daten, die zum Zweck Ihrer Bewerbung für ein Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. Es werden natürlich nur Daten verarbeitet, welche für eine Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis notwendig sind.

Des Weiteren können personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden, falls dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist (z.B. Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz). Sollte es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns kommen, können wir die durch das Bewerbungsverfahren von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Verarbeitung Ihrer Daten?

Die Verarbeitung Ihrer Daten im Zuges des Beschäftigungsverhältnisses wird hauptsächlich in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Artikel 88 i.V.m. § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) geregelt. Zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO zu beachten

 

Weitergabe von Daten

Die Daten werden ausschließlich in der Leo Service GmbH verarbeitet. Es findet keine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO statt.

 

Betroffenenrechte

Sie haben in Bezug auf Ihre Daten jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Hierzu können Sie uns jederzeit kontaktieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Löschung in Einzelfällen, z.B. bei der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, nicht immer möglich ist. Auch hierzu können Sie gerne bei uns nachfragen.

Wenn die Verarbeitung auf eine Einwilligung beruht, steht Ihnen außerdem das Recht zu, jederzeit Ihre gegebenen Einwilligungen zu widerrufen, ohne dass jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Letztendlich haben Sie auch ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Bevor Sie einen derartigen Schritt wählen, wären wir Ihnen jedoch sehr dankbar, wenn Sie zunächst auf uns zukommen würden, um uns Ihre eventuellen Bedenken mitzuteilen. Gerne nehmen wir jederzeit Ihre Hinweise entgegen, um mögliche Probleme direkt mit Ihnen zu klären. Vielen Dank hierfür.